Macht bestimmt, wer hetzen darf – und wer nicht.


Am 1. Januar 2018 trat das sogenannte Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz in Kraft. Es soll gegen Hass im Netz vorgehen. Es soll zensieren – also Informationen verbieten, die nach diesem Gesetz verboten sind. Der Mainstream aber bleibt bei dieser Zensur außen vor. Dessen Narrenfreiheit hat natürlich Gründe.


Einführend sei die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zitiert:

„Das Justiz- und Familienministerium hat eine «Verrohung der öffentlichen Debatte hin zu fremdenfeindlichen und rassistischen Hassbotschaften» festgestellt. Auf Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bildete sich daher im September 2015 der Arbeitskreis «Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet».“ (1)

Überschrieben ist das Zitat übrigens mit: „Gegen den Hass im Netz“ – nun denn.

Die Investigatoren im Bereich sogenannter Fake News sehen offenbar den Wald vor lauter Bäumen nicht. Oder sie wollen ihn nicht sehen. Doch sie, wie auch die sich unter dem Motto „Gegen den Hass“ lautstark gerierenden Kampagnen sind allem Anschein nach ganz und gar nicht gegen Hass. Oder sind sie nur gegen „bösen“ Hass?

Es wird also bereits bei der Bewertung von Hass mit zweierlei Maß gemessen. Es ist ein Leichtes, dies im weiteren zu begründen. Außerdem gibt es im deutschen Rechtswesen, wie auch in Politik und Medien – so scheint mir – unterschiedliche „Netze“. Es gibt da Netze, die man kontrollieren muss und dann gibt es solche, die ganz offensichtlich Narrenfreiheit besitzen.

Die bpb unterstützt also beim Schnüffeln nach den bösen Hassern mit ihren „subtilen Hassbotschaften“ nur ganz bestimmte, „gute“ Plattformen, wie zum Beispiel diese hier. Die ist stark sensibilisiert für Rechtsextremismus, Antisemitismus und Islamismus. Da ja die Definition der drei genannten Tatbestände seit Jahren immer seltsamere Blüten treibt, ist keiner von uns, liebe Leser, davor gefeit, diesbezüglich verdächtig zu sein – und das ganz unabhängig davon, ob Sie und ich sich so sehen oder nicht. Das Wahrheitsministerium entscheidet – die Macht, nicht Sie.

Bei der Hatz auf Hass, die Sie hier in Deutschland erleben, können Sie sehr gut erkennen, wer sie ausübt – die Macht. Sarkastisch ausgedrückt: Macht und Herrschaft sind nie von Hass zerfressen, sondern höchstens empört. Aus diesem Grunde sind die größten Hass-Schleudern im Netz nämlich – so maßlos sie in ihrem Rassismus, ihrer Fremdenfeindlichkeit und Kriegstreiberei auch sein mögen – für die Gesinnungs-Schnüffler irgendwie unsichtbar.

Weil die Gesinnungs-Schnüffler ja auch im Auftrag der herrschenden Macht unterwegs sind.

Die Initiatoren einer Zensur der Meinungen haben das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) genau deshalb auch auf eine bestimmte Zielgruppe im Netz ausgerichtet. Das erkennen Sie spätestens dann, wenn der volle Name des Gesetzes aufleuchtet (Hervorhebung PA):

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

Die bpb sagt in ihrem diesbezüglichen Artikel:

„Eine Definition für rechtswidrige Inhalte liefert das NetzDG gleich mit und listet 20 Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf.“

Komisch, wieso benötigen wir ein NetzDG, wenn es doch schon ein Strafgesetzbuch gibt? Vielleicht, weil man sich damit durch den Gesetzgeber Rechte erschlichen hat, die man zuvor nicht besaß?

Vor allem aber: 

Wenn schon so ein Gesetz, warum nur für soziale Netzwerke? Warum gilt es nicht für alle Überträger von Informationen im Netz?

Weil es dann umgehend auch für alle großen Medien, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Medien, in allererster Linie aber bei einem Presseerzeugnis, bei dem ich mir auf die Zunge beiße, um nicht Zeitung zu sagen, angewendet werden müsste – bei BILD.

Denn es sind die niedrigsten Instinkte, die durch BILD bedient werden: extreme Trigger von Angst, Hass und Jagdinstinkten. Ein aktuelles Beispiel, eines von unzähligen bei BILD (b1):



Achtung, das ist nicht für Ihr Großhirn bestimmt. Das würde diesen Schwachsinn sofort in den Orkus werfen. Das was Sie da lesen, kommt woanders an.

BILD positioniert sich – und das ist ein Standard des Blattes – als Einpeitscher eines Mobs. Den Mob hat es zuvor durch seine Propaganda erst geformt. Denn die Menschen, die plötzlich als Masse ein Gefühl des „Vernichtet ihn (oder sie)“ tragen und wie von Sinnen in den Kriegsmodus übergehen, sind außerhalb einer solchen Situation in der Regel empathisch und achtsam.

Man nennt das Hexenjagd. BILD ruft zur Jagd auf Menschen auf.

Übrigens: Der tatsächlich geführte Krieg westlicher Staaten gegen Syrien ist ein Krieg auf BILD-Niveau. Auf diesem Niveau – denn es geht ja gegen den Dämon persönlich – ist alles erlaubt. BILD und Krieg gehören zusammen. Alle moralischen Schranken dürfen gerissen werden. Es gibt keine Tabus mehr, um den Diktator zu stürzen.

Daher ist es auch in Ordnung, mit den größten Schlächtern gemeinsame Sache zu machen. Keine Schlächter einer medial inszenierten Welt sondern vollkommen entsozialisierte Menschen, die tatsächlich bereit sind, für ihre Überzeugungen andere Menschen abzuschlachten.

BILD redet immer wieder gern von „Diktatoren“. Aber wegen solcher Kriegstreiber wie BILD leiden ganze Völker.

Machen wir uns gar nicht erst die Mühe, die Lügen aufzudecken. Die verwendete Sprache weist uns schon auf die Lüge hin. Wir müssen uns der (unterbewussten) Emotionen bewusst werden, die auf diese Weise in uns erzeugt werden. Im Text folgt:

„Seit Monaten bombardieren russische und syrische Jets die letzte Rebellen-Provinz in Syriens Nordwesten, werfen Armee-Hubschrauber von Diktator Assad Fassbomben auf Dörfer in der Region Idlib. Doch das reicht der Giftgas-Bestie anscheinend noch nicht.“ (2)

BILD macht mehr als „normale“ Propaganda. Sie zombifiziert ihre Leser, treibt sie von einer Emotion zur nächsten. Der Leser wird in eine Gefühlsachterbahn gezwungen, die ihm keine Möglichkeit lässt, Dinge zu reflektieren. Ununterbrochen ist er angehalten, sich zu solidarisieren, zu bekennen, Stellung zu beziehen, sich der Ausgrenzung zu entziehen, auf Gefahren zu reagieren. Das Ganze wird gekoppelt mit aggressiver Werbung und sexuellen Reizen. Ein BILD-Leser wird von diesem Medium permanent gestresst. BILD zwingt den Rezipienten geradezu, sein Großhirn auszuschalten und nur die Instinkte regieren zu lassen.

Was BILD da tut, ist nicht nur ethisch höchst fragwürdig. Es ist vor allem strafrechtlich relevant. BILD bricht systematisch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

„GG Artikel 1 (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (3)

Schauen Sie nochmals auf das Titelbild von BILD (weiter oben). Es ist nicht nur geschmacklos, beleidigend und im Sinne von Ethik abstoßend. Es ist ein doppelter Rechtsbruch nach Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes. Der erste Rechtsbruch betrifft BILD, der zweite die Verletzung zur Ahndung der Rechtsverletzung von seiten der legitimierten staatlichen Gewalt. Es gibt keine Sonderregelung im Grundgesetz, dass man bestimmte Menschen von ihrem Recht auf ihre unantastbare Würde ausschließen dürfte und das ist auch gut und richtig so.

„GG Artikel 25: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ (4)

„Eigentlich“ gelten diese Pflichten natürlich auch für BILD – nämlich die Achtung der Souveränität von Staaten. Die Hetze von BILD (nicht nur) gegen Syrien ist ein Feldzug, ein Krieg mit Worten. Nur der Krieg mit Worten macht den Krieg gegen andere Völker, Nationen und Staaten überhaupt erst möglich. BILD bricht auch diesen Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

„GG Artikel 26, Absatz (1): Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ (5)

Danach müsste BILD schon längst von Amtes wegen verklagt und die Herausgabe dieses Blattes verboten sein. Das Strafrecht ist da ziemlich deutlich. So regelt deren Paragraph 130 (Volksverhetzung):

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    • 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    • 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (6)

Auch wer die Hetze nur verbreitet, ist zu belangen:

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    • 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
      • a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
      • b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
      • die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, […] (7)

Hat BILD und der Springer-Konzern eine Sonderbefreiung vom Grundgesetz und dem anhängigen Strafgesetz?

Ja, das haben sie, denn sie sind Teil der herrschenden Macht. Springer inthronisiert und stürzt Politiker in Deutschland seit jeher mit seiner medialen Macht. Leute die selbst in der Hierarchie der Macht bestrebt sind, aufzusteigen, berücksichtigen das in ihrem Handeln.

Angela Merkel und Friede Springer verstehen sich einfach zu gut. Ich denke Friede Springer hat damals, lange bevor Angela Merkel Bundeskanzlerin wurde, den Kontakt gesucht – nicht umgekehrt (8). Angela Merkel wurde damals entdeckt, für geeignet befunden und in ihren zukünftigen Aufgabenbereich eingeführt.

Nun könnte man sagen: Gesetz hin oder her. Lassen wir doch BILD, diese Propaganda-Schleuder einfach links liegen. Nehmen wir ihr jede Wirkung durch Ignoranz. Konzentrieren wir uns auf die Dinge, die uns tatsächlich wichtig sind.

Doch so einfach ist auch das nicht. Zum Einen ist damit nicht geklärt, WARUM Springers Flaggschiff so hetzt. Wir haben uns also überhaupt nicht mit der Vernetzung befasst, in die der Konzern eingebettet ist und über die er knallhart Interessen vertritt. Außerdem gibt es noch das:

  • Reichweite von BILD im Jahre 2018: 9,3 Millionen Leser (9)

Auch wenn das etwa drei Millionen Leser weniger als noch sechs Jahre zuvor sind, ist festzustellen:

Millionen Menschen in Deutschland vergiften sich die Gehirne aufgrund des Konsums der BILD mit der Angst und dem Hass, der ihnen von diesem Blatt eingeimpft wird. Es geht um emotionale Befindlichkeiten, nicht um Intellekt. BILD-Leser sind nicht dumm, aber sie sind hochgradig manipuliert. Die emotionale Welt einer sehr großen Masse von Menschen in Deutschland wird von BILD permanent geformt. Aber wir leben mit diesen Menschen zusammen und sie mit uns. Das gilt es zu erkennen.

Nun ist es nicht die Regel, dass sich BILD-Leser permanent als solche outen, warum sollten sie das auch tun? Aber jeder Mensch ist grundsätzlich offen und das eben nicht nur für BILD. Also bleibt mir nur der Vorschlag, Mut zu haben, auf Widersprüche und auf die kriegstreibenden Aspekte der Berichterstattung des Blattes, auf den ständig aus ihm fließenden Hass aufmerksam zu machen. Idealerweise suchen wir dann die Verbindung der Kunst einer klaren, fundierten Kritik mit der unbedingt notwendigen Achtung.

Bitte bleiben Sie schön aufmerksam.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden.

(1) Marvin Strathmann; 16.3.2019; https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/264098/gegen-den-hass-im-netz

(2) 22.5.2019; https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/usa-haben-hinweise-neuer-chemie-angriff-von-assad-in-syrien-62089350.bild.html

(3-5) Grundgesetz der BRD; https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html; abgerufen: 24.5.2019

(6,7) Strafgesetzbuch; https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html; abgerufen: 25.5.2019

(8) 24.9.2015; https://www.deutschlandfunk.de/friede-springer-ich-wuerde-nie-einen-artikel-in-unseren.1295.de.html?dram:article_id=331710

(9) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/303475/umfrage/reichweite-der-bild-zeitung/; abgerufen: 24.5.2019

(b1) BILD, Berichterstattung zu Syrien; Bildschirmausschnitt; 22.5.2019; https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/usa-haben-hinweise-neuer-chemie-angriff-von-assad-in-syrien-62089350.bild.html

(Titelbild) Das Axel Springer Gebäude und Logo in Berlin.; 15.10.2013; Autor: Springer-Verlag; https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a3/Axel_Springer_Gebäude_und_Logo.JPG/1024px-Axel_Springer_Gebäude_und_Logo.JPG?uselang=de; Lizenz: Creative Commons CC4.0

Von Ped

Ein Gedanke zu „Warum wird BILD nicht verboten?“
  1. Hallo Ped,
    vielen Dank für die Aufklärung. Wieder einmal wurde eine kleine Bildungslücke geschlossen. Nehmen wir an es wird an einem unabhängigen Gericht bewertet. Ist es dann nicht unumgänglich, dass es zu dem selben Schluss kommt und das Fachblatt dementsprechend mit Auflagen belegt? Ich weiß wie schwer es der blaue bote gegen den Spiegel hatte aber völlige Narrenfreiheit kann es doch auch hier nicht geben. Oder haben wir denn Punkt bereits überschritten?
    Beste Grüße,
    Christian

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